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Am Mittwoch, den 01.12.2021, fand im Rittersaal des Straubinger Herzogschlosses der Erörterungstermin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Klärschlamm -Monoverbrennungsanlage statt. Vorausgegangen war die öffentliche Auslegung der vollständigen Genehmigungsunterlagen im Zeitraum von August bis September 2021. Aufbauend auf den ausgelegten Unterlagen konnten Einwendungen bei der Regierung von Niederbayern, welche als Genehmigungsbehörde agiert, von September bis Ende Oktober eingereicht werden. Insgesamt wurden 92 Einwendungen eingereicht. Die Einwendungen stammten zum großen Teil von Privatpersonen, aber auch von Verbänden wie dem BUND Naturschutz und dem Bayerischen Bauernverband.

Die Regierung von Niederbayern lud alle Einwenderinnen und Einwender zum Erörterungstermin ein, um die Möglichkeit zur Diskussion ihrer Einwendungen zusammen mit der Genehmigungsbehörde und deren Fachstellen und Gutachtern zu unterbreiten. Auch Pressevertretern und der Öffentlichkeit wurde der Zugang zur Veranstaltung gewährleistet. Alle 92 Einwendungen wurden einzeln vorgetragen und im direkten Anschluss diskutiert. Anschließend wurde protokolliert, wie die einzelnen Einwendungen im weiteren Genehmigungsverfahren zu behandeln sind. Die Diskussionen verliefen offen, meist fachlich und sachlich. Auf Grund der Corona-Pandemie musste die Veranstaltung unter Einhaltung der Abstandsregeln und der 2G-Regel stattfinden. Für alle Einwender, die nicht am Erörterungstermin teilnehmen konnten, gab es die Möglichkeit einer Online-Konsultation mit der Genehmigungsbehörde.

Rückblick:

Über viele Monate hinweg wurde seit 2020 in enger Zusammenarbeit mit dem Generalunternehmer Verfahrenstechnik (GU-VT) das sogenannte Detailengineering erarbeitet, erweitert und fixiert. Im Detailengineering sind beispielsweise die technische Prozessbeschreibung, die Ausführung der Anlagentechnik, der Aufbau der Gebäudehülle, die Umsetzung des Wiege- und Logistikkonzepts und die Bauplanung festgehalten.

Ende Juni 2021 wurden alle für das Genehmigungsverfahren nach dem 17. Bundesimmissionsschutzgesetz geforderten Planunterlagen an die Genehmigungsbehörde mit deren nachgeschalteten Fachstellen übermittelt. Parallel wurde die Vorbereitung und Räumung des zukünftigen Baufeldes und Anlagenstandorts wurde stets vorangetrieben und liegt im Zeitplan.

Ausblick:

Derzeit wird eine Zuwegung zu Teilen der Kläranlage als alternative Zufahrtsstraße während der Bauphase der Klärschlammverbrennungsanlage ertüchtigt.

Die Auswahl des Generalunternehmers Bau (GU-Bau) befindet sich in der Endphase. Zudem rechnet die BSR GmbH im ersten Quartal 2022 mit dem vorläufigen Genehmigungsbescheid für den vorgezogenen Baubeginn und dem Betreiben der Anlage. Die endgültige Genehmigung der Anlage wird im zweiten Quartal 2022 erwartet.

Quelle: Bast + Ascherl Architekten / BSR GmbH