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Bei der Monoverbrennung werden Schadstoffe wie Mikroplastik, organische Verbindungen, pathogene Keime und Spurenstoffe zerstört. Bei der Verbrennung entstehen dann gasförmige Schadstoffe (Staub, Schwefeloxide, Halogene, Stickoxide). Einige sogenannte flüchtige Schwermetalle, die sich im Klärschlamm befinden (Cadmium, Thallium, Quecksilber, Arsen usw.) werden ebenfalls gasförmig. Deshalb ist eine effiziente Rauchgasbehandlung unabdingbar. Hierbei können diese Schadstoffe aus der Abluft gefiltert werden. Ein Großteil der Schwermetalle verbleibt zwar in der Klärschlammasche, könnte aber zuverlässig nach der Phosphorrückgewinnung abgetrennt werden.

Die geplante Anlage wird durch ein Genehmigungsverfahren gemäß der 17. Bundesimmissionsschutz-Verordnung geprüft. Genehmigungsbehörde dafür ist die Regierung von Niederbayern. Diese Verordnung legt Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen aus der Verbrennung fest. Für die Straubinger Anlage haben wir uns schon zu Beginn des Verfahrens auf unseren Wunsch hin auf noch strengere Grenzwerte festlegen lassen. Hiervon betroffen sind z. B. Stickoxide, Ammoniak und Staub. Basierend auf den Erkenntnissen vergleichbarer Anlagen (München, Zürich, Hamburg) zeigt sich, dass diese Anlagen im Jahresmittel weit unter den Grenzwerten liegen. Die Technik ermöglich somit auch belegbar, dass die von uns niedriger erklärten Grenzwerte einhaltbar sind. Weiterhin haben wir uns mit der geplanten Anlage freiwillig auferlegt, die so genannten Irrelevanzkriterien zu erfüllen. Dies bedeutet, dass die Immissionen im untersuchten Bereich (3 km um den Schornstein) keine Auswirkungen auf alle Schutzgüter in diesem Umkreis haben (Mensch, Tier, Umwelt, Wasser ,…). Die Einhaltung der Irrelevanzkriterien ist nach unserer fachlichen Einschätzung nur mit einer Anlage in der geplanten Größe sicherzustellen. Ein weiterer Vorteil der größeren Anlage ist die Option, überschüssige Energie zu produzieren. Damit kann auch CO2-neutrale Energie nutzbar gemacht und fossile Energie ersetzt werden. Dies stellt in der CO2-Bilanz einen großen Vorteil gegenüber einer deutlich kleineren Anlage dar.

Die Immissionen der Anlage müssen irrelevant sein, d.h. der Beitrag der Anlage zur Hintergrundbelastung darf nicht mehr als 3 % betragen, um Auswirkungen auf alle Schutzgüter wie Mensch, Tier, Umwelt, Wasser ohne Effekt zu halten.

Hierfür wird ein Untersuchungsraum von 3 km um den Schornstein gezogen. Die Immissionen außerhalb des betrachteten Bereichs sind aufgrund Verdünnung durch Winde so gering, dass diese nicht mehr feststellbar sind.

Die Klärschlämme werden mit geschlossenen LKWs angeliefert, die Abladung erfolgt in einer Halle, welche wie eine Schleuse fungiert, d.h. die inneren Rolltore zur Klärschlammlagerung werden nur dann geöffnet, wenn der LKW in der Halle ist und das Außentor geschlossen wurde. Die Abluft wird als Verbrennungsluft verwendet und alle geruchsintensiven Verbindungen werden so zuverlässig zerstört. Dieses Prozedere wurde an einer Anlage in Zürich überprüft und dort wurde gezeigt, dass keine Geruchsbelästigung durch die Anlage zu erwarten ist.

Für Bau und Betreib der Monoverbrennungsanlage würden die Bayernwerk Natur GmbH und die SER GmbH eine neue Gesellschaft gründen. Beide Gesellschafter sind Inhaber eines Gesellschaftsanteils. Dieser beläuft sich nach vertraglicher Vereinbarung bei Bayernwerk Natur GmbH auf 90% und bei der SER GmbH auf 10%. Sowohl die Investitionskosten als auch die Gewinne/Verluste werden in Höhe der Beteiligung auf die Gesellschafter aufgeteilt. Durch die 51% der Stimmrechte hat die Stadt Straubing bzw. die SER GmbH allerdings maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung der Entsorgungskosten, die sich am marktüblichen Preis orientieren sollen.

Der Stadtrat Straubing hat mit einstimmigem Beschluss vom 10.12.2018 festgelegt, dass aufgrund der Bedeutung einer Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm in Straubing mit einer Jahreskapazität von 120.000 Tonnen ein Bürgerentscheid gem. Art. 18a Abs. 2 GO durchgeführt werden soll. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses (Art. 18a Abs. 13 GO) und kann innerhalb eines Jahres nicht durch weiteren Stadtratsbeschluss abgeändert werden.

Sollte die SER als Eigenbetrieb zu einem späteren Zeitpunkt durch einen neuen Beschluss des Stadtrats beauftragt werden, eine Anlage nur für die Entsorgung des eigenen Klärschlammes zu bauen, wäre diese nach aktuellem Stand voraussichtlich allein von der SER GmbH bzw. der Stadt Straubing zu finanzieren. Als Folge wären die Kosten für die Entsorgung, den Transport der Asche sowie für eine Zwischenlagerung aus dem Gebührenaufkommen zu decken. Zudem wäre nach aktuellem Stand die gesetzlich geforderte Phosphorrückgewinnung vor Ort nicht realisierbar.

Gesellschaftsrechtlich ist zwischen den Geschäftsanteilen und den Stimmrechten zu unterscheiden. In einer GmbH-Satzung kann bestimmt werden, dass einem Gesellschafter mehr Stimmrechte zustehen als er über Geschäftsanteile verfügt.

Bei den ursprünglichen Überlegungen zum Gesellschaftsvertrag haben wir die Übernahme von 25,1 Prozent der Geschäftsanteile angepeilt. Diese Größenordnung deshalb, weil nach den Regelungen des GmbH-Gesetzes die Änderung der Satzung nur möglich ist, wenn 75% der Geschäftsanteile zustimmen. Damit hätten wir mit dem Anteil von 25,1 % erreicht, dass ohne Zustimmung der Stadt Straubing der Gesellschaftsvertrag nicht abgeändert werden kann.

Nach Rücksprache mit der Regierung von Niederbayern als unsere Rechtsaufsichtsbehörde wurde dann einvernehmlich festgelegt, dass sich die SER GmbH nur in der Höhe am Stammkapital beteiligen soll, die der von der Straubinger Kläranlage produzierten Klärschlammmenge entspricht. Dies sind etwa 10%, sodass wir lediglich Geschäftsanteile in Höhe von 10% durch die SER GmbH erwerben wollen. Allerdings haben sich die Partner bereit erklärt, dass der SER GmbH 51% der Stimmrechte zugewiesen werden. Damit kann wiederum erreicht werden, dass keine grundsätzliche Geschäftsentscheidung ohne Zustimmung der SER GmbH möglich ist.

Die Satzung der zu gründenden GmbH, die bereits im Entwurf vorliegt und dem Aufsichtsrat der SER GmbH in einer Sitzung vorgestellt wurde, sieht vor, dass die Gremien (Aufsichtsrat/ Gesellschafterversammlung) u.a. über folgende Punkte entscheiden: Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung, alle Personalentscheidungen bezüglich der Geschäftsführung, Überwachung der Geschäftsführung, Aufstellung und Genehmigung des Wirtschaftsplanes, maßgebliche Geschäfte außerhalb des Wirtschaftsplanes (> 50.000 Euro) sowie grundlegende Änderungen der technischen Ausgestaltung der Verbrennungsanlage.

Der Aufsichtsrat der SER GmbH hat in nicht-öffentlicher Sitzung einstimmig dieser Regelung zugestimmt. Der Stadtrat wird damit erst nach dem Bürgerentscheid befasst.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde auch ein Verkehrsgutachten erstellt. Der Transport von Klärschlamm sowie allen notwendigen Betriebsstoffen erfordert rund 30 Lkw´s pro Wochentag. Mit Hin- und Rückweg spricht man somit von 60 Bewegungen. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden keine Transporte durchgeführt. Zum Vergleich: Die Schlesische Straße weist werktags aktuell ca. 8.500 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von 8-9% auf, also ca. 750 LKW´s. Die angrenzende Borsigstraße ist mit 7.000 Kfz/ 24 h ähnlich stark frequentiert. Die Imhoffstraße als direkte Zufahrtsstraße zur Kläranlage würde von 120 auf 180 LKW-Bewegungen pro Wochentag ansteigen. Das Verkehrsgutachten hatte zum Ergebnis, dass es keine rechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Erschließung gibt.

Darüber hinaus wurde ein Antrag zur Prüfung einer alternativen Erschließungsmöglichkeit parallel zur B20 entlang des Deichhinterweges Richtung Kläranlage eingereicht. Diese umfassende Prüfung, bei der insbesondere auch naturschutzfachliche Belange zu berücksichtigen sind, ist noch nicht abgeschlossen. Die Anlieger der Imhoffstraße wurden frühzeitig in die Planungen einbezogen. Sollte es bei der Zuwegung über die Imhoffstraße bleiben,  werden wir versuchen, die Anlieger im Rahmen der Möglichkeiten zu entlasten und auch die aktuelle Verkehrssituation zu erleichtern. Geprüft wird z.B., ob eine Engstelle beseitigt wird oder ein einseitiger Bürgersteig in der Imhoffstraße verwirklicht werden kann.

Schlamm kann unterschiedlichen Wassergehalt haben. Je nach verbleibendem Wassergehalt spricht man von Nassschlamm, entwässertem Schlamm oder getrocknetem Schlamm. Die Schlämme werden mit unterschiedlichem Wassergehalt angeliefert. Um das vergleichbar zu machen, wurde in der Fragestellung als zusätzlicher Wert 40.000 Tonnen Trockensubstanz (= vollständig entwässerter Schlamm) angegeben.

Die bisherige Planung sieht vor, dass ein Großteil der verarbeiteten 120.000 Tonnen entwässerter Schlamm mit einem Anteil von 20 bis 0% Trockensubstanz sein wird. Ein kleinerer Teil wird getrockneter Klärschlamm mit bis zu 90% Trockensubstanz sein, der aus Kläranlagen stammt, die Trocknungsanlagen besitzen.

Mehrere Mitbewerber haben sich bei der Auswahl des künftigen Partners für die Monoverbrennungsanlage dem Werkausschuss vorgestellt. Die Wahl fiel damals einstimmig auf den Bewerber „Bayernwerk Natur GmbH“. Ein entscheidender Faktor hierfür waren die guten Erfahrungen aus der Vergangenheit und die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die schon in der Klärschlammentsorgung besteht. Ein weiterer wichtiger Grund war zudem, dass Bayernwerk Natur GmbH mehr als 50% des in Bayern am Markt verfügbaren Klärschlammaufkommens unter Vertrag hält und somit die Auslastung der Anlage mit garantieren kann. Das bisher festgelegte Einzugsgebiet hat einen Radius von ca. 100 bis 150 km.

Seit der öffentlichen Diskussion erreichen uns Anfragen vieler Kommunen und Landkreise, die ihr Interesse angekündigt haben, mit uns langfristige Verträge eingehen zu wollen, um ihren Klärschlamm nach Straubing zur Verwertung zu bringen. Die Gespräche wurden jedoch bis zum Bürgerentscheid ruhen gelassen.

2017 wurden 96% des Klärschlamms thermisch verwertet. 57 % davon gingen nach Boxberg, der Rest ging vor allem an weitere Kohlekraftwerke. 5% gingen nach Zolling als einziges bayerisches Kohlekraftwerk, der Rest ging vor allem in die Kohlekraftwerke in den Braunkohlegebieten (Lippendorf, Deuben). 11% des Klärschlamms gingen in Zementwerke.

Unser Partner in der Klärschlammentsorgung ist Bayernwerk Natur. Bayernwerk Natur hält Verbrennungskontingente bei den Kraftwerken und entsorgt mehr als 50 % des am bayerischen Markt verfügbaren Klärschlamms.

Der Engpass in der Klärschlammentsorgung hat sich deutschlandweit in den letzten Jahren stark zugespitzt. Hierfür gibt es verschiedene Gründe: Zum einen werden durch die Energiewende Kohlekraftwerke immer wieder in der Leistung reduziert, was auch zu einer verminderten Verbrennungskapazität führt. Zum anderen haben auch klimatische Ereignisse Einfluss auf die Verbrennungskapazitäten. So hat zum Beispiel die Hitzewelle letztes Jahr dafür gesorgt, dass durch die niedrigen Flusspegel nicht ausreichend Kühlwasser für die Kraftwerke zur Verfügung gestellt werden konnte und diese deshalb Leistung reduzieren mussten. Darüber hinaus ist Klärschlamm ein sogenannter Ersatzbrennstoff, ebenso wie z. B. Altreifen und Kunststoffe. Die Entsorgungspreise für andere Ersatzbrennstoffe liegen aktuell deutlich über dem von Klärschlamm, und der CO2-Bonus, der für Klärschlamm als CO2-neutraler Brennstoff zu Buche schlägt, ist aktuell ebenfalls extrem niedrig. Das wirtschaftliche Interesse an einer Verbrennung von Klärschlamm ist daher sehr gering.

Gesetzliche Grundlage ist die Klärschlammverordnung des Bundes vom 03. Oktober 2017. Diese zielt nicht primär auf die Verbrennung von Klärschlamm ab, sondern auf die Trennung von Schadstoff und Rohstoff. Daher werden Kommunen mit bestehenden Kläranlagen in der Größenordnung von Straubing dazu verpflichtet, ab 2029 Schadstoffe im Klärschlamm zu zerstören und den endlichen Rohstoff Phosphor zurückzugewinnen. Ein entsprechendes Konzept muss dazu bereits bis 2023 durch die jeweilige Kommune vorgelegt werden.

Die Aufgabe der SER war es, für das Klärschlammproblem eine ökonomische, ökologische und sozial verantwortbare Lösung zu finden. Bei den Planungen der Monoverbrennung wurde der Mehrwert für die Region und für Straubing in den Vordergrund gerückt. Die Monoverbrennung entlastet die Region bei der Klärschlammentsorgung, deren Kapazitäten für die Mitverbrennung stetig sinken. Die Stadt Straubing erhält nicht nur einen Mehrwert durch die Versorgung von Industriebetrieben oder bis zu 2.500 Haushalte mit regenerativ erzeugter Energie, sondern auch durch die Rückgewinnung von wertvollen Rohstoffen sowie durch Gewerbesteuereinnahmen und Arbeitsplätzen. Im Vergleich dazu ist eine kleinere Anlage mit z. B. 10.000 Tonnen gerade einmal in der Lage, sich selbst mit Energie zu versorgen. Gerade im Hinblick auf die Energiewende sollte das „Energiepotenzial“ des Klärschlammes sinnvoll genutzt werden.

Durch die Größenordnung von 120.000 Tonnen Klärschlamm kann zudem die gesetzlich vorgeschriebene Phosphorrückgewinnung technisch sowie wirtschaftlich effizient umgesetzt werden. Nicht jeder Klärschlamm brennt gleich gut. Je nach Zusammensetzung und Lagerungszeit des Klärschlamms benötigt dieser unterschiedliche Bedingungen für die Verbrennung. Bei einer großen Verbrennungsanlage können verschiedene Klärschlammmengen vermischt und homogenisiert werden. Die Verbrennung in der geplanten Größenordnung ist nicht nur in der Lage, die Grenzwerte der 17. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) dauerhaft einzuhalten und zu unterschreiten, sie liefert sogar irrelevante Immissionen, d.h. die Menge der Schadstoffe in der Umgebung des Kamins (3km um den Kamin), führen zu keiner zusätzlichen Belastung aller Schutzgüter (Mensch, Umwelt, Tiere, Wasser). Dies ist auch nur für diese Größe wirtschaftlich und technisch sinnvoll zu realisieren. Kleinere Anlagen sind nur in der Lage die Grenzwerte einzuhalten, aber können die Irrelevanz nicht garantieren.

Aktuell gibt es nur eine Planung mit Kostenschätzung. Die Ausschreibungsunterlagen für die geplante Anlage liegen vor, eine Ausschreibung wird allerdings erst durchgeführt, wenn die der Bürgerentscheid am 26.05.2019 mehrheitlich mit JA beantwortet wird. Erst nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse kann eine konkrete Kostenberechnung erfolgen.

Die Kosten der Anlage trägt eine gemeinsam durch SER GmbH und Bayernwerk Natur GmbH noch zu gründende Gesellschaft – namentlich BSR GmbH, die für den Bau und Betrieb der Anlage künftig verantwortlich sein würde. Die SER GmbH würde sich an dieser Anlage mit 10% beteiligen, die Bayernwerk Natur GmbH mit 90%. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich an der Höhe der Schlammmenge und wurde auch mit der Rechtsaufsicht, die Regierung von Niederbayern, abgestimmt. Die Höhe der Beteiligung gibt ebenfalls die finanzielle Bindung wieder. Nach überschlägiger Planung belaufen sich die Investitionskosten sich auf ca. 55 Mio. Euro. Somit würde sich die SER GmbH mit ca. 5,5 Mio. Euro beteiligen, 49,5 Mio. Euro würde die Bayernwerk GmbH tragen.

Eine andere Regelung gilt hinsichtlich der Stimmrechtsverteilung. Straubing als Standortkommune hat hier auf einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der zu gründenden BSR GmbH bestanden. Deshalb wird die SER GmbH 51% der Stimmrechte erhalten. Dadurch ist gesichert, dass in den Entscheidungsgremien (Aufsichtsrat/ Gesellschafterversammlung) die gewählten Mitglieder des Stadtrates mehrheitlich vertreten sind und die Stadt alle Entscheidungen maßgeblich beeinflussen kann.

Die neue GmbH ist nach Gesetz verpflichtet, einen ordentlichen Jahresabschluss zu erstellen. In diesen fließen alle Einnahmen und Ausgaben ein. Anhand der Gewinn- und Verlustrechnung wird dann das Jahresergebnis ermittelt. Der Aufsichtsrat der GmbH (bestehend aus Vertretern von Bayernwerk sowie Stadträten der Stadt Straubing) wird darüber entscheiden, ob der Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen wird oder, anteilig der festgeschriebenen Beteiligungen (90%/10%), an die Gesellschafter ausgeschüttet wird.

Im Rahmen der Planungen zur Monoverbrennungsanlage mit Phosphorrückgewinnung wurde im Rahmen eines durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie geförderten Energiekonzepts zur Abwärmenutzung der geplanten Monoverbrennungsanlage eine CO2-Bilanz durch das Institut für Energietechnik (IfE) GmbH an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden erstellt.

Derzeit wird der Klärschlamm aus Niederbayern, der thermisch in der Mitverbrennung in Kohlekraftwerken oder in der Zementindustrie verwertet wird, per LKW nach Sachsen, an die polnische Grenze und sogar bis in die Niederlande gefahren. Mit der geplanten Monoverbrennung in Straubing können diese langen Transportstrecken von Kläranlagen im Umkreis von 150 km drastisch eingekürzt werden. Dabei ergibt sich eine CO2-Einsparung von 58 % zur derzeitigen Situation, also eine Einsparung von 510 Tonnen CO2 pro Jahr. Zum Vergleich: Für die Bindung dieser CO2-Menge, die eingespart werden kann, würde eine Waldfläche von 55 Fußballfelder benötigt werden.

In der CO2- Bilanz wurde die geplanten Monoverbrennungsanlage 11 möglichen kleineren Anlagen in Niederbayern mit ca. 11.000 Tonnen pro Jahr gegenübergestellt. Bei der Größenordnung von 120.000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr ist es möglich, regenerative Energie zu erzeugen und diese in Form von Strom oder Energie auszukoppeln und somit Industriebtriebe oder bis zu 2.500 Haushalte zu versorgen. Kleinere Anlagen hingegen können sich lediglich selbst mit Strom bzw. Wärme versorgen. Durch die Auskopplung von Strom kann eine CO2-Menge von 3.455 Tonnen pro Jahr eingespart werden. Für die Bindung dieser CO2-Menge würden 367 Fußballfelder an Waldfläche benötigt werden. Bei der Auskopplung von Wärme wirkt dieser Effekt noch stärker: Bei Wärmeerzeugung können durch eine großen Anlage 11.310 Tonnen CO2 eingespart werden, wofür zur Bindung eine Waldfläche von 1.220 Fußballfeldern benötigt werden würde.

 

Der Standort Hafen Straubing-Sand wurde genau abgewogen und es wurde festgestellt, dass die Standortvorteile für die Kläranlage sprechen. Dort kann der Gebäudebestand, wie z. B. Verwaltungsräume oder Lagerflächen gemeinsam genutzt werden. Auch die bestehende Infrastruktur der Kläranlage, wie die Prozesswasserbehandlung oder die Brauchwasseraufbereitung können am Standort des Klärwerks, natürlich mit geldwertem Vorteil für die SER und somit einer positiven Auswirkung auf die Gebühr, genutzt werden. Durch die Bereitstellung von Brauchwasser, d.h. gefiltertem, gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Straubing, können die Frischwasserreserven geschont werden. Diese Gebäude bzw. Vorrichtungen müssten am Standort Hafen Straubing-Sand zusätzlich errichtet werden. Die Versorgung der Anlage mit Brauchwasser wäre auch dann nicht möglich. Die effiziente und kleine Bauweise am Standort der Kläranlage verhindert unnötigen Flächenfraß.

In den Planungen wurde die Anbindung an die Bahn bewertet. Für die Umlenkung des Verkehrs auf die Schiene reicht jedoch eine Gleisanbindung alleine bei weitem nicht aus. Es müsste, wie bei Müllumladestationen bekannt, eine teure Infrastruktur zum Be- und Entladen geschaffen werden. Zudem klebt Klärschlamm wesentlich stärker als Hausmüll. Darüber hinaus haben die meisten Kläranlagen keinen Gleisanschluss, sodass nur wenig Verkehr eingespart werden könnte.